Menschenrechte brauchen Gesetze!

Die zivilgesellschaftliche Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!”, die von NGOs, ÖGB und AK getragen wird, fordert die Regierung zum Handeln auf! Mach bei der Petition mit, damit Kinderarbeit uns nicht mehr in die Tüte kommt und Ausbeutung in der Textilindustrie kein Leiberl hat!

Die Kampagne wird von der Treaty Alliance Österreich getragen

Die Treaty Alliance Österreich ist ein Zusammenschluss von Organisationen, die sich für die Schaffung verbindlicher Regeln für Unternehmensverantwortung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt einsetzen.

Solidarität kennt keine Grenzen!

Wir freuen uns sehr über die Unterstützung der Initiative Lieferkettengesetz die in Deutschland mit zahlreichen NGOs & Gewerkschaften für ein Lieferkettengesetz mobilisiert. Hier könnt ihr das gesamte Statement lesen. Menschenrechte brauchen Gesetze!

Menschenrechte brauchen Gesetze! – Damit Lieferketten nicht verletzen

Am 7. Oktober 2020, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, startete die Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze! Damit Lieferketten nicht verletzen”. Die Kampagne zielt darauf ab, eine verbindliche Regulierung von Unternehmen zu erreichen, sodass diese in ihren internationalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards achten.

Damit Ausbeutung in der Textilindustrie kein Leiberl hat und uns Kinderarbeit nicht in die Tüte kommt, brauchen wir Regeln für Unternehmen. Die Arbeitsbedingungen, die hinter unseren T-Shirts, unseren Smartphones und unserer Schokolade stecken, sind oft menschenunwürdig. Der Gebäudeeinsturz der Textilfabrik Rana Plaza (Bangladesch), der im Jahr 2013 zu 1.229 Toten und 2.500 Verletzten führte, stellt nur die Spitze des Eisberges dar.

Kinderarbeit, Zwangsarbeit und die Verfolgung von GewerkschafterInnen stehen auch im Jahr 2021 noch immer an der Tagesordnung. Nachdem abwarten und Tee trinken den ArbeiterInnen auf den Teeplantagen nicht hilft, braucht es PolitikerInnen, die handeln.

Daher fordern wir:

  • Ein Lieferkettengesetz in Österreich: Die österreichische Regierung muss einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen. Dieses soll Unternehmen dazu verpflichten, entlang ihrer internationalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. In Frankreich und den Niederlanden gibt es schon entsprechende Gesetze. In Deutschland wird bereits über einen Gesetzesentwurf diskutiert und in der Schweiz sprachen sich im Zuge der Volksabstimmung Ende November 50, 7% der Stimmberechtigten für verbindliche Regeln aus. Mit einem Lieferkettengesetz soll Österreich weitere Schritte zum Schutz von Menschenrechten setzen, die weltweit in Gefahr sind.
     
  • Verbindliche Regeln für Unternehmen auf EU-Ebene: EU-Kommissar Didier Reynders kündigt für Anfang 2021 einen Entwurf für eine EU- Rechtsvorschrift an. Diese wird eine verbindliche Regulierung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht beinhalten und könnte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Menschenrechtsverletzungen und die Zerstörung der Umwelt entlang von Lieferketten zu verhindern. Auch dabei muss sich die österreichische Regierung konstruktiv einbringen!
     
  • Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft & Menschenrechten: Seit 2015 wird im Rahmen der UN jährlich über das rechtlich verbindliche UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt. Ende Oktober fand die sechste Verhandlungsrunde statt. Das Abkommen soll sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen, dies schließt wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland mit ein. Das UN-Abkommen soll Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu Rechtsmitteln erleichtern. Während sich Spanien und Frankreich dezidiert für den UN-Prozess aussprechen, legt sich Österreich noch immer nicht fest.  Doch Österreich ist derzeit nicht nur Mitglied des UN-Menschenrechtsrates, sondern stellt sogar die Präsidentin und daher ist die österreichische Regierung besonders in der Verantwortung das UN-Abkommen zu unterstützen!

Menschrechtliche Sorgfaltspflicht in die Lieferkette von Bekleidung!

In der jahrelangen Arbeit ist die CCK mit den täglich milllionenfach stattfindenden Menschenrechtsverletzungen konfrontiert, sei es,  dass Arbeiter*innen nicht genug verdienen um davon leben zu können, sei es, dass sie wegen ihres Einsatzes für die Verbesserung der Bedingungen schikaniert oder gar verfolgt werden oder sei es, dass sie täglich an Arbeitsplätzen tätig sein müssen, die ihre Gesundheit gefährden, nicht feuer- oder unfallsicher oder gar lebensgefährlich sind. Die Programme freiwilliger Selbstverpflichtungen wirken wenig und viel zu langsam.

Die Coronakrise hat verdeutlicht, wie Brüche und Störungen in den Liefer- bzw Wertschöpfungsketten vor allem auf den Schultern von Arbeiter*innen ausgeglichen werden: Viele Unternehmen kamen im Zuge der Pandemie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, sie stornierten Bestellungen bei ihren Zulieferbetrieben oder weigerten sich für bereits produzierte Waren zu bezahlen. In Folge wurden Millionen ArbeiterInnen vorübergehend ohne Löhne entlassen oder wurden gänzlich arbeitslos. In der Folge können Arbeiter*innen für sich und ihre Familien die täglichen Mahlzeiten nicht mehr aufbringen, sich ihre Unterkünfte oder die Schule für ihre Kinder nicht mehr leisten.

Unternehmen mit global organisierten Wertschöpfungsketten tragen mit ihrem Wettlauf nach Billigstlöhnen, möglichst geringen arbeitsrechtlichen Standards und geringsten Umweltauflagen seit Jahrzehnten die Hauptverantwortung für die Missachtung zahlreicher Menschen- u Arbeitsrechte. Es braucht daher Bündnisse zivilgesellschaftlicher Organisationen in Österreich, Europa und bei der UNO,die sich für verbindliche Regeln für die Wirtschaft zum Schutz von Menschenrechten einsetzen.

Verbindliche Regeln sind dringender notwendig denn je!

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